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Die Krankenfahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus

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Es gibt Situationen, in denen kann der Patient nicht alleine zum Arzt, Krankenhaus oder zur Dialyse fahren. Meist sind es gesundheitliche Gründe, die eine Fahrt im eigenen Auto oder mit dem öffentlichen Nahverkehr von vornherein ausschließen. In diesen Fällen kann der behandelnde Arzt oder die Klinik Krankenfahrten verordnen. Hierdurch kann der Patient mit dem Taxi oder Mietwagen von der Wohnung abgeholt werden, um direkt zum Arzt gefahren zu werden. Unter welchen Bedingungen eine Krankenfahrt möglich ist, wird hier näher beleuchtet.

Vorweg ist der Begriff der Krankenfahrt abzugrenzen. Es ist hier der Transport mit einem Mietwagen oder Taxi gemeint. Es gibt grundsätzlich auch Krankentransporte, dies sind Fahrten im Krankenwagen, welche liegend und manchmal mit medizinischem Begleitpersonal durchgeführt werden. Auch gibt es Rettungsfahrten. Rettungsfahrten sind die Fahrten mit Krankenwagen im Notfall, welche gegebenenfalls von der Feuerwehr zum Einsatzort gesendet werden, um Verletzte schnellstmöglich in ein Krankenhaus einzuliefern.

Krankenbeförderung zur ambulanten Behandlung

Die absolute Mehrheit der Behandlungen findet, glücklicherweise, bei niedergelassenen Ärzten, medizinischen Versorgungszentren oder Polikliniken statt. Dem Grundsatz nach sind Krankenfahrten in Fällen ambulanter Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Patienten mit fortlaufender Behandlung und vielen Terminen über längere Zeit. Dies ist im Regelfall bei Dialysepatienten, bei Strahlentherapie oder bei onkologischer Chemotherapie gegeben. Auch kann eine Krankenbeförderung verordnet werden, wenn der Patient während der Fahrt medizinisch-fachlicher Betreuung bedarf. Hier wird die Krankenfahrt auch mit einem Krankenwagen durchgeführt. In diesen beiden Fällen ist jedoch immer eine Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse vorgeschrieben. Die Genehmigung ist meist ein Stempel, welchen die Krankenkasse einfach auf der Rückseite aufbringt. Dieser Schritt ist besonders wichtig, denn ohne Genehmigung werden die Kosten nicht übernommen.

Allerdings gibt es noch zwei weitere Patientengruppen, welchen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet werden können. Und diese beiden Gruppen haben noch einen weiteren Vorteil, denn eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich. Alle Patienten mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ für außergewöhnlich Gehbehindert, „H“ für Hilflos oder „Bl“ für Blind können zu jeder Zeit eine Krankenfahrt für ambulante Behandlungen nutzen. Auch Patienten, welche zu einer ambulanten Operation fahren müssen und dafür auf einen längeren stationären Aufenthalt verzichten, können genehmigungsfrei von einer Krankenbeförderung mit dem Taxi profitieren.

Krankenfahrt in eine Klinik

Sofern eine Behandlung stationär, also in einer Klinik oder einem Krankenhaus, durchgeführt wird, ist die Situation ein ganz andere. In diesem Fall kann das Krankenhaus immer dann eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Beförderung – aus Sicht der dortigen Ärzte – medizinisch erforderlich ist. Die entsprechenden Verordnungen können dann auch für die Vor- und Nachbehandlung ausgestellt werden. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht einzuholen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Krankenfahrten-Nord GmbH.


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